@techreport{Vogl2019, author = {Vogl, Ulrike}, title = {Wenn die Autopsie nicht ausreicht, sprechen hoffentlich die Akten?!}, doi = {10.57962/regionalia-13313}, pages = {1 -- 12}, year = {2019}, abstract = {Der Artikel geht folgender Frage nach: Inwieweit kann man in einer Bibliothek allein mit Hilfe der Autopsie NS-Raubgut nachweisen, wenn nach einem Bombenangriff das eigene Verwaltungsschriftgut nur noch bruchst{\"u}ckhaft vorhanden ist? Mit der Zerst{\"o}rung der Badischen Landesbibliothek (BLB) Anfang September 1942 wurden sowohl die gedruckten Best{\"a}nde als auch das Verwaltungsschriftgut beinahe vollst{\"a}ndig vernichtet. Die Kostbarkeiten der Bibliothek waren 1939 in verschiedene Depots ausgelagert worden und {\"u}berdauerten die Zerst{\"o}rung des Geb{\"a}udes. Die Recherchen nach heute noch vorhandenem NS-Raubgut erstrecken sich auf den f{\"u}r das Projekt ausgew{\"a}hlten Buchbestand der Jahre 1942-1945, der sofort nach dem Bombenangriff und mit finanzieller Unterst{\"u}tzung durch die zust{\"a}ndigen Reichs- und Landesbeh{\"o}rden f{\"u}r den Wiederaufbau erworben wurde. Bei einem ersten Abgleich der noch vorhandenen Akzessionsjournale und der aktuellen Katalogdatenbank wurde offensichtlich, dass die Zugangsjournale die tats{\"a}chlichen Neuzug{\"a}nge seit Ende 1942 nicht vollst{\"a}ndig abbilden. Zur Ermittlung von NS-Raubgut muss der ausgew{\"a}hlte Bestandsbereich daher per Autopsie systematisch auf verd{\"a}chtige Provenienzhinweise hin untersucht werden. Um die Erkenntnisse der Autopsie bewerten zu k{\"o}nnen, m{\"u}ssen zus{\"a}tzlich die ab 1942 entstandenen Bibliotheksakten und die Unterlagen anderer Verwaltungsstellen in Bezug auf Abgabe- und {\"U}bernahmevorg{\"a}nge gesichtet und ausgewertet werden, da die BLB wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen von Beschlagnahmungen und Entwendungen profitierte.}, subject = {Badische Landesbibliothek}, language = {de} }