@incollection{Syr{\´e}2021, author = {Syr{\´e}, Ludger}, title = {Dem Studium der B{\"u}cher und der Sch{\"o}nen K{\"u}nste gewidmet}, booktitle = {250 Jahre {\"o}ffentlich}, doi = {10.57962/regionalia-17878}, pages = {78 -- 127}, year = {2021}, abstract = {Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der B{\"u}cher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv f{\"u}r den Begriff „Bibliothek", oder anders gesagt: Ein mit B{\"u}chern und B{\"u}cherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbest{\"a}nde geregelt wurde, n{\"a}mlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden f{\"u}r die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten H{\"a}lfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausf{\"u}hrlicher, was angesichts der sich st{\"a}ndig erweiternden Benutzungsm{\"o}glichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverh{\"a}ltnism{\"a}ßig b{\"u}rokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen - so ließe sich interpretieren - ein tiefes Misstrauen gegen{\"u}ber den Nutzern offenbarte.}, subject = {Großherzogliche Badische Hof- und Landesbibliothek}, language = {de} }