@incollection{Hiller von Gaertringen2021, author = {Hiller von Gaertringen, Julia}, title = {Die meiste Zeit eine Schwachstelle}, booktitle = {250 Jahre {\"o}ffentlich}, doi = {10.57962/regionalia-17880}, pages = {148 -- 191}, year = {2021}, abstract = {So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gr{\"u}ndungsurkunde ist f{\"u}r ihren Auftrag als {\"O}ffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten W{\"u}rttemberg, wo die 1756 gegr{\"u}ndete {\"O}ffentliche Bibliothek - die sp{\"a}tere W{\"u}rttembergische Landesbibliothek - das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gr{\"u}ndung {\"u}bertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenk{\"a}mpfen und Machtverh{\"a}ltnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits gepr{\"a}gt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begr{\"u}ndung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherz{\"a}hlt. Gl{\"u}cken soll das trotz eines Totalverlusts. Das Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollst{\"a}ndig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Geb{\"a}ude, Buchbest{\"a}nde, Akzessionsb{\"u}cher, Verwaltungsakten, Inventar - der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerst{\"o}rt. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streu{\"u}berlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.}, subject = {Badische Landesbibliothek}, language = {de} }