TY - JOUR U1 - Wissenschaftlicher Artikel A1 - Jurina, Josef T1 - Die konstituierende Sitzung der ersten Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg am 6. November 1900 BT - zugleich ein Beitrag zur Einführung der Allgemeinen Kirchensteuer im badischen Teil der Erzdiözese Freiburg JF - Freiburger Diözesan-Archiv N2 - Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten. KW - Baden-Württemberg KW - Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg KW - Kirchensteuer KW - Staat KW - Kirche Y1 - 2003 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-229013 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-22901 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-22901 VL - 123 SP - 71 EP - 97 ER -