TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Lutz, Alfred T1 - Formen früher Denkmalpflege in Ravensburg BT - in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts JF - Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. N2 - Die Bewegung der Rom antik, Goethes begeisterter, 17 7 3 erschienener Hymnus auf das Straßburger Münster (»Von deutscher Baukunst«) und allgemein das erwachende Geschichts- und Nationalbewusstsein ließen in den deutschen Staaten seit Ende des 18. Jahrhunderts das Interesse an der Kunst des Mittelalters (vor allem an der Gotik) und an der Denkmalpflege wachsen. In den Großherzogtümern Baden und Hessen-Darmstadt kamen 1812 bzw. 1818 erste Denkmalschutzgesetze zustande. Im Königreich Bayern wurde kurz nach der Thronbesteigung Ludwigs I. am 12. Januar 1826 eine Ministerialverordnung zum Schutz der mittelalterlichen Stadtbefestigungen erlassen; wenig später folgte am 21. November 1826 eine Entschließung zur Erhaltung öffentlicher unbeweglicher Einzelkunstwerke, die Restaurierungsarbeiten an öffentlichen historischen Gebäuden der staatlichen Kontrolle unterwarf. Ein weiterer Denkmalpflegeerlass vom 29. Mai 1827 wies die bayerischen Kreisregierungen unter anderem an, nicht nur für die Erhaltung der bereits bekannten Denkmäler zu sorgen, sondern auch von den nachgeordneten Behörden oder gegebenenfalls von privaten Kunstexperten und Sammlern Verzeichnisse erstellen zu lassen, die der Akademie der Wissenschaften als Grundlage für weitergehende historische Forschungen dienen sollten. 1835 wurde in Bayern schließlich die »Generalinspektion der plastischen Denkmale des Mittelalters« unter der Leitung des renommierten Kunstgelehrten und Sammlers Sulpiz Boisserée begründet. KW - Ravensburg KW - Altstadt KW - Ortsbildpflege KW - Denkmalpflege KW - Denkmalschutz Y1 - 2005 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-198894 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-19889 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-19889 VL - 123 SP - 71 EP - 89 ER -