TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Betz, Frank-Uwe T1 - Die rote Fahne auf dem Heidelberger Gewerkschaftshaus BT - ein Strafverfahren gegen Nationalsozialisten zu Weimarer Zeit JF - Heidelberg : Jahrbuch zur Geschichte der Stadt N2 - Vor über 79 Jahren, am 2. Mai 1933, wurden die Freien Gewerkschaften von den Nationalsozialisten zerschlagen, die Gewerkschaftshäuser besetzt, ihre Funktionäre verhaftet. Das beschlagnahmte Vermögen wurde schließlich zur Einrichtung der politisch-propagandistischen Zwecken dienenden, nur vorgeblichen Arbeitervertretung „Deutsche Arbeitsfront“ benutzt. Die den Gewerkschaften geraubten Mittel flossen auch in die der DAF angeschlossene NS-Freizeit- und -Reiseorganisation KdF (Kraft durch Freude), später noch in das von der DAF errichtete Volkswagenwerk. Neun Jahre zuvor in der Zeit der Weimarer Republik erstattete das Heidelberger Gewerkschaftskartell eine Anzeige, die sich in einer heute beim Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrten Akte des Badischen Amtsgerichts Heidelberg findet. Es geht um die Strafsache gegen den ledigen Studenten Wilhelm E., geboren 1901 in Mannheim, wohnhaft in Heidelberg, den ledigen Kaufmann Hans S., geboren 1904 in Dorndorf, wohnhaft in Jena, und den ledigen Studenten Liberatus B., geboren 1900 in München, später wohnhaft in Gießen. Am Beispiel dieser in Heidelberg begangenen Tat mit politischem Hintergrund, an der „frühe“ Nationalsozialisten beteiligt waren, soll auf die Frage eingegangen werden, ob das darauf folgende Strafverfahren zuverlässig rechtsstaatlich verlief. Oder hat das Gericht versagt, agierte die hier tätig werdende Justiz politisch, war sie – wie die Beurteilung für die Weimarer Republik im Allgemeinen lautet – auf dem rechten Auge blind? KW - Heidelberg KW - Amtsgericht KW - Weimarer Republik KW - Rechtsprechung KW - Nationalsozialismus KW - Gewerkschaft Y1 - 2012 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-240902 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-24090 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-24090 VL - 17 (2013) SP - 221 EP - 230 ER -