TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Klein, Hans H. T1 - Der Südweststaat vor Gericht JF - Badische Heimat N2 - Vor 900 Jahren wurde ein "Markgraf von Baden" erstmals urkundlich erwähnt. Mehr als zwei Jahrhunderte nach der Erbteilung von 1535 fanden die Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden wieder zueinander. Mit der im Zuge der Neuordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erfolgten Erhebung des Markgrafen Karl Friedrich zum Kurfürsten (1803: Reichsdeputationshauptschluss) und, drei Jahre später, bedingt durch das Ende des Reichs, seinem dem Kaiser Napoleon zu verdankenden Avancement zum Großherzog (wennschon nicht König, so doch "Königliche Hoheit") begann Badens große Zeit – unter einer Dynastie, die einst Stuttgart gegründet und mit Markgraf Bernhard II. (1428–1458) auch einen Beinahe-Heiligen hervorgebracht hatte. Der Freistaat Baden war ein Land der Weimarer Republik. Er überdauerte die Zeit des Nationalsozialismus. Nicht das Ende Badens, aber sein Ende als Staat kam 1945 mit der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Bildung der drei südwestdeutschen Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern, aus denen am 25. April 1952 der Südweststaat, das heutige Baden-Württemberg, hervorgegangen ist. Bis in das Jahr 1974 andauernde juristische Nachhutgefechte hielten die "Baden-Frage" vorübergehend noch am Leben. KW - Baden-Württemberg KW - Gebietsreform KW - Verfassung KW - Volksabstimmung KW - Nachkriegszeit Y1 - 2012 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-4224 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-422 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-422 VL - 92 IS - 4 SP - 654 EP - 663 ER -