TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Karl Friedrich, Baden, Großherzog, T1 - Aufhebung der Leibeigenschaft und einiger Abgaben vom 23. Juli 1783 und Antwort des Markgrafen auf die Danksagungen des Landes JF - Badische Heimat N2 - Das Reskript gewährte »allen in der Gerichtsbarkeit des Markgrafen unterstehenden Landbewohnern die uneingeschränkte Freitzügigkeit und sprach sie von allen daran hängenden Abgaben und Taxen los«. (S. Fiedler) »Den Höhepunkt des Reformprogramms bildete die am 23. Juli 1783 verfügte »Aufhebung der Leibeigenschaft« (S. Fiedler). Carl Friedrich unterzeichnete den Erlaß am 4. August 1783, dessen Gültigkeit wohl der einfachen fiskalischen Handhabung wegen auf den 23. Juli zurückdatiert wurde (ein Quartal nach Beginn des Rechnungsjahres). KW - Baden KW - Leibeigenschaft KW - Bauernbefreiung Y1 - 2011 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-163223 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-16322 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-16322 VL - 91 IS - 2 SP - 197 EP - 202 ER -