TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Schindele, Maria Pia T1 - Die Carta Caritatis des Zisterzienserordens in einer alemannischen Handschrift des 16. Jahrhunderts JF - Freiburger Diözesan-Archiv N2 - Die Handschrift K1 L 46 des Klosters Lichtenthal kann den Wasserzeichen ihres Papiers nach ab 1500 entstanden sein. Auf ihrem Vorderspiegel notierte im 18. Jahrhundert eine unbekannte Hand den Titel Deffinitiones capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ad monasterium Liechtenthal spectantes. Wer diese Sammlung von Verfassungstexten für Lichtenthal schrieb, ist unbekannt. Die Annalen des Klosters berichten jedoch die Unterbringung von Herrenalber Mönchen in Lichtenthal nach der 1535 erfolgten Aufhebung ihrer Abtei durch Herzog Ulrich I. von Württemberg. Man kann annehmen, dass einer von ihnen den Zisterzienserinnen die Verfassungstexte des Ordens zugänglich machte, indem er sie aus dem Lateinischen in die alemannische Mundart übertrug. Die Carta Caritatis ist das von Abt Stephan Harding und seinen Mitbrüdern um 1118/19 in Citeaux erstellte Grundgesetz des Ordens. Der Schreiber überliefert sie in der überarbeiteten Fassung, die heute als Carta Caritatis posterior bezeichnet wird. Sie wurde geschrieben, als der Orden durch die zahlreichen Gründungen der Primarabteien La Ferte (1113), Pontigny (1114), Clairvaux (1115) und Morimund (1115) gewachsen war. Ihre Zusammenstellung erfolgte wohl bald nach der Billigung der Veränderungsabsichten durch Papst Alexander III. im August 1165. KW - Bad Herrenalb KW - Baden-Baden-Lichtental KW - Kloster Herrenalb KW - Abtei Lichtenthal 〈Baden-Baden〉 KW - Zisterzienser KW - Carta Caritatis KW - Übersetzung KW - Alemannisch KW - Handschrift KW - Edition Y1 - 2006 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-229610 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-22961 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-22961 VL - 126 SP - 271 EP - 323 ER -