TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Jakobs, Hermann T1 - Die rechtliche Stellung St. Blasiens bis zur Berufung der Zähringer in die Vogtei (1125) JF - Alemannisches Jahrbuch N2 - Für mein Thema ist ein Aufsatz, den der unvergessene Heinrich Büttner im Jahre 1950 unter der Überschrift "St.Blasien und das Bistum Basel im 11./12. Jh." vorgelegt hat, grundlegend geblieben. Seine Quintessenz aus strenger Analyse in historischer Wertung lautete: "Tatsächlich hatte das Kloster durch die Wahl des Zähringerherzogs zum Vogt und durch die Herauslösung aus der Basler Herrschaftssphäre seine Zugehörigkeit zur Reichskirche verloren und dazu die Voraussetzung zu einer wirklichen libertas, wie sie als Endziel den reformfreudigen Benediktinern des 11./12. Jahrhunderts vorschwebte. Aus dem geistlichen Eigenkirchenwesen des Bischofs von Basel wechselte St.Blasien über in die sich aufbauende Territorialherrschaft des Zähringers". Halte ich heute, 43 Jahre nach der Niederschrift der zitierten Sätze das Programm unserer Tagung daneben, näherhin meine und die Kommentierung meiner Mitreferenten, so will es scheinen, als ob wir uns das Defizit in der verfassungsrechtlichen Stellung St.Blasiens als ein Jahrhunderte überspannendes Thema gesetzt hätten. KW - Mittelalter KW - Zähringer, Dynastie : 10. Jh.-1218 KW - Grundherrschaft KW - Kloster Sankt Blasien KW - Kirchengeschichte Y1 - 1996 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-190381 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-19038 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-19038 VL - 1995/1996 SP - 9 EP - 38 ER -