TY - CHAP U1 - Buchbeitrag A1 - Syré, Ludger T1 - Dem Studium der Bücher und der Schönen Künste gewidmet BT - vor 250 Jahren öffnete sich die Karlsruher Hofbibliothek dem Publikum T2 - 250 Jahre öffentlich N2 - Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte. KW - Großherzogliche Badische Hof- und Landesbibliothek KW - Benutzungsordnung Y1 - 2021 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-178788 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-17878 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-17878 SP - 78 EP - 127 PB - Lindemanns GmbH CY - Bretten ER -