TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Frenk, Martin T1 - "… wegen heimtückischer staatsfeindlicher Äußerung …" BT - ein nahezu unbekanntes Kapitel der jüngeren Ottenheimer Dorfgeschichte JF - Geroldsecker Land N2 - Die Häß ist ein ausgesprochen schwatzhaftes, vorlautes Weib, die über alles zu meckern und zu kritisieren hat und vom Nationalsozialismus nicht das Geringste wissen will. Genau so steht es im Original des Ermittlungsberichts der Geheimen Staatspolizei vom 1. Juli 1942 an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Freiburg. Wenige Tage zuvor, am 16. Juni 1942, hatte die damals 49-jährige Gast- und Landwirtin Lina Häß aus Ottenheim in einer Gastwirtschaft im elsässischen Erstein bei der Ankündigung einer Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht mit einer abweisenden Handbewegung folgende Äußerung gemacht: Ach was, es ist ja doch nicht wahr, was gesagt wird. Johann Klumpp, ein Oberwächter der Festungsdienststelle Karlsruhe und vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, hatte den Ersteiner Gendarmerieposten über den Vorfall unverzüglich fernmündlich informiert. Lina Häß wird festgenommen und am 26. August 1942 vor dem Sondergericht Freiburg wegen eines Vergehens nach dem „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Polizeiuniformen“ angeklagt. Nicht einmal drei Monate nach „der Tat“, am 10. September 1942, wird sie vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. KW - Häß, Lina 〈1893-〉 KW - Heimtücke-Gesetz KW - Freiburg im Breisgau. Sondergericht KW - Denunziation KW - Prozess KW - Nationalsozialismus KW - Drittes Reich KW - Biografie Y1 - 2022 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-240363 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-24036 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-24036 VL - 64 SP - 131 EP - 152 ER -