TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Ehmer, Hermann T1 - Kirchenbücher und Ariernachweise in Württemberg JF - Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde (SWDB) N2 - Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi - tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie - nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt. KW - Württemberg KW - Kirchenbuch KW - Nationalsozialismus KW - Genealogie Y1 - 2009 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-219046 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-21904 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-21904 VL - 27 SP - 199 EP - 228 ER -