TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Hockenjos, Wolf T1 - Nachruf verfrüht? Wolf und Luchs auf der Baar BT - Vortrag vom 23.11.2011 im Veranstaltungsprogramm des Baarvereins JF - Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar N2 - "Nichts will uns Baaremern zu Beginn des 21. Jahrhunderts abwegiger erscheinen als die Vorstellung, unverhofft einem Raubtier, einem Wolf oder Luchs zu begegnen, vom Bären ganz zu schweigen. Aber ist eine solche Begegnung denn tatsächlich so ganz und gar surreal? Keine Angst, es soll Ihnen hier weder Jägerlatein aufgetischt noch ein Bär aufgebunden werden. Ein Nachruf also doch? Vorausschicken muss ich, dass Bär und Wolf hierzulande nach nationalem wie nach europäischem Naturschutzrecht streng geschützt sind, der Luchs hingegen sowohl nach Naturschutz- wie nach unserem Jagdrecht. Er gilt somit – obzwar mit ganzjähriger Schonzeit – als jagdbares Wild, mag es noch so lange her sein, dass ihm das letzte Halali geblasen wurde. Weshalb wir es sowohl mit einem Jagd- als auch mit einem Artenschutzthema zu tun haben." Zur Erinnerung: Das Naturschutzgesetz kennt (nach § 39 NatSchG) dreierlei Artenschutz. Neben dem Schutz der jeweiligen Art vor Beeinträchtigung und Nachstellung und neben dem Biotopschutz nennt es als dritte Säule auch noch die Wiederansiedlung von verdrängten Arten. Die aber kommt bei uns – im Gegensatz zu unseren Nachbarländern – kaum jemals zum Tragen. Warum das so ist? Auch auf diese Frage soll im Folgenden eine Antwort gesucht werden. Es sind hier zwar nur Luchs und Wolf gefragt, der Vollständigkeit halber soll jedoch kurz auch der Dritte im Bunde der großen Beutegreifer, der Braunbär (Ursus arctos), angesprochen werden. KW - Baar KW - Wolf KW - Luchs KW - Wiedereinbürgerung 〈Biologie〉 KW - Artenschutz Y1 - 2012 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-173324 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-17332 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-17332 VL - 55 SP - 121 EP - 138 ER -