TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Exner, Konrad T1 - 200 Jahre Badische Verfassung BT - die badische Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 JF - Badische Heimat N2 - Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde. Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte. Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform, die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten, egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden. KW - Baden KW - Verfassung Y1 - 2018 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-171419 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-17141 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-17141 VL - 98 IS - 4 SP - 455 EP - 460 ER -