TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Neumaier, Helmut T1 - Zwischen den Konfessionen und Mächten BT - die Eheschließung des Osterburkener Priesters Stefan Gramlich und der evangelischen Pfarrerstochter Barbara Kolb im Jahre 1573 JF - Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte N2 - Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“. KW - Osterburken KW - Katholische Kirche. Diözese Würzburg KW - Eheschließung KW - Geistlicher KW - Reformation KW - Kirchenrecht KW - Evangelische Kirche KW - Katholische Kirche KW - Konfession Y1 - 2020 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-208457 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-20845 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-20845 VL - 14 SP - 199 EP - 215 ER -