TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Neumaier, Helmut T1 - Evangelisches Pfarrexamen durch Stift Neumünster in Würzburg BT - ein Schritt auf dem Weg zu religiöser Toleranz? JF - Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte N2 - Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte. KW - Boxberg-Uiffingen KW - Kirchengemeinde KW - Kirchengeschichte KW - Patronat KW - Toleranz KW - Evangelische Kirche KW - Neumünster. Stift Y1 - 2010 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-209667 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-20966 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-20966 VL - 4 SP - 225 EP - 242 ER -