TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Hodapp, Kurt T1 - Graf Johann IV. von Habsburg-Laufenburg (ca. 1360-1408) BT - Korrektur und Ergänzung eines Lebensbildes JF - Badische Heimat N2 - Im Jahre 1232 teilte sich das Grafenhaus der Habsburger in zwei Linien, die albertinische, später herzoglich-österreichische und zu Macht und Ansehen aufsteigende und die weniger erfolgreiche, die rudolfinische oder Laufenburger Linie. Die unterschiedliche Entwicklung wurde eingeleitet durch die überragende Persönlichkeit des späteren Königs Rudolf I. von der älteren albertinischen Linie, dem es gelang, sich und seinen Nachkommen eine dominierende neue Basis im Südosten und an der Spitze des Reiches zu sichern. Obwohl auch Phasen kontroverser und gegensätzlicher Beziehungen zwischen beiden Habsburg-Stämmen bestanden, ist ihr Verhältnis lange Zeit durch ein Empfinden der Familieneinheit bestimmt. Dazu muß auch die bisher nicht als solche erkannte Übertragung der Landgrafenfunktion und der Klostervogtei über das Rheininselkloster Rheinau durch König Rudolf an einen Vertreter der Nebenlinie der Grafen von Habsburg-Laufenburg im Jahre 1288 gezählt werden. König Rudolf fällte diese Entscheidung im Zuge seiner Revindikationspolitik zur Wiedergewinnung der im Interregnum dem Reich verloren gegangenen Gebiete und Rechte. Darunter zählt auch die Schaffung neuer Rechtsbezirke, in denen in königlichem Auftrag ein Landgraf die Hochgerichtsbarkeit auszuüben hat, welche seit dem Verschwinden der alten Gaugrafschaftsverfassung vielfach ungeregelt praktiziert worden war. So ist die Entstehung der seit Ende des 13. Jahrh. in Erscheinung tretenden Landgrafschaften Nellenburg (Hegau), Stühlingen und Klettgau zu erklären. Die in zwei Teile getrennte frühere Baar wurde durch Verzicht des Grafen Hermann von Sulz und nachfolgender Belehnung des Grafen Heinrich von Fürstenberg mit der ganzen Landgrafschaft durch König Rudolf von Habsburg am 13. Jan. 1283 vereinigt, bzw. neu geschaffen. Dieser Vorgang geschah aufgrund des vorausgehenden Ehnheimer Reichsspruches vom Dez. 1282, wonach keine Grafschaft geteilt oder veräußert werden durfte. KW - Hans, von Habsburg-Laufenburg 〈1355-1408〉 KW - Biografie Y1 - 2000 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-213554 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-21355 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-21355 VL - 80 IS - 3 SP - 399 EP - 417 ER -