TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Maier, Karl T1 - Der Zimmerer Waldbrief von 1389 JF - Die Ortenau N2 - Am 16. Dezember 1389 - es war ein Donnerstag - ,,um die erste Stunde oder nahe bey" bat eine Gruppe Bauern aus dem Kirchspiel Zimmern in der Ortenau den kaiserlich und kirchlich anerkannten Notar am bischöflichen Gerichtshof in Straßburg Johannes Scherer um eine Beratung. Das Kirchspiel Zimmern setzte sich damals zusammen aus den Orten Urloffen, Riechelnheim und Zimmern - hier stand auch das Gotteshaus, das St. Martin gewidmet war. Der Begriff Kirchspiel hatte zu jener Zeit nicht nur eine religiöse Bedeutung, sondern umfasste auch die rechtliche und politische Gemeinschaft. So erscheinen die drei genannten Dörfer immer wieder unter dieser Bezeichnung als eine Prozesspartei mit einer gemeinsamen Vertretung. Über die Konsultation am 16. Dezember ließ der Straßburger Notar eine Niederschrift aufsetzen, dessen lateinisches Original und deutsche Übersetzungen unter dem Namen „Zimmerer Waldbrief" in die regionale Geschichtsschreibung eingeführt wurden. Erfunden hat ihn, soweit wir sehen, der Dekan und bedeutende Lokalhistoriker Wilhelm Weiß aus Urloffen. Einmal wählt er auch „Urloffer Waldbrief" wie übrigens auch hundert Jahre nach ihm Kurrus und Kauß. KW - Zimmern 〈Appenweier〉 KW - Forstrecht Y1 - 2008 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-181681 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-18168 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-18168 VL - 88 SP - 243 EP - 256 ER -