TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Weber, Raimund J. T1 - Kaiserliche »Beweiskommissare« vor dem Dreißigjährigen Krieg: Johann Christoph und Johann Friedrich Tafinger aus Ravensburg JF - Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung N2 - Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert. KW - Tafinger, Johann Christoph 〈1525-1600〉 KW - Tafinger, Johann Friedrich 〈1550-1637〉 KW - Oberschwaben KW - Recht Y1 - 2002 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-199183 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-19918 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-19918 VL - 120 SP - 203 EP - 250 ER -