TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Isenmann, Moritz T1 - Zwei Fälle von Inzest und die Gutachten der Straßburger Juristenfakultät aus dem Jahre 1683 JF - Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins "Schau-ins-Land" N2 - Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren. KW - Zarten KW - Freiburg im Breisgau KW - Kind KW - Sexueller Missbrauch KW - Rechtsprechung Y1 - 2002 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-177235 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-17723 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-17723 VL - 121 SP - 59 EP - 83 ER -