TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Schneider, Ernst T1 - Bock - Christmann - Fronmatte BT - Rechtsverhältnisse in Sinzheimer Flurnamen JF - Die Ortenau N2 - In der Sinzbeimer Überlieferung erscheinen vereinzelt zwei Häusernamen mit Rechtscharakter: das Haus zum Bock und das Gefängnis die Katze. Zunächst das Haus zum Bock: ,Die Heimburgen geben 4 1/2 gulden zins zu sanct lucien tag vom Gerichthuse genannt zum Bock by der Lynnden' 1510/f. 53 r. Dieses Haus war das Gerichtshaus, in dem die Heimbürgen des Amts Sinzheim zu ihren Sitzungen zusammenkamen. Heimbürge, mhd. heimbürge m. ,Gemeindevorsteher'~ ist der Inhaber eines (ländlichen) Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von Fall zu Fall zu bestimmen war. (Bad.Wb. 2, S. 603). Für die Nutzung mussten die Heimbürgen einen bestimmten Zins zahlen, und zwar auf ,sanct lucien tag', 13. Dezember, ein Tag, der im Volksglauben nicht unbedeutend war. Das Gerichtshaus stand bei der Linde, mitten im Ort. Diese Linde wird immer wieder erwähnt: ,bey der Linden uff dem Bühel vor der Kirchen' J 575 Il/f. 171 v; ,bey der Linden vorm Rathaus' 1654/f. 313 v. Der Bestand dieses Gerichtshauses lässt auch eine Verbindung zur Büttelmatte zu. Diese bei der Hilsmatte gelegene Wiese war dem Büttel zur Nutzung überlassen. Büttel ist der Gerichtsbote, der Gerichts- oder Amtsdiener, später der Ortsdiener. KW - Sinzheim KW - Namenkunde KW - Flurname KW - Recht KW - Geschichte Y1 - 2002 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-185502 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-18550 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-18550 VL - 82 SP - 315 EP - 327 ER -