TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Uibel, Ludwig T1 - Amtliche Sittenaufsicht im 18. Jahrhundert im Kirchspiel Lichtenau (1740-1821) JF - Die Ortenau N2 - In der heutigen Zeit hat der Bürger kein Verständnis mehr für die Eingriffe des Staates in die Privatsphäre seiner Mitbürger im Zeitalter des Absolutismus. Das bedeutet, daß wir in unserem Fall nach dem Territorium und dessen Landesherrn fragen müssen, dem das Städtchen Lichtenau in dem behandelten Zeitabschnitt angehörte. Das „Vaterländchen" von Lichtenau, zusammen mit seinen vier Gerichtsorten Seherzheim, Muckenschopf, Helmlingen und Grauelsbaum war die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, im Volksmund kurz „Hanauerland" genannt. Das genannte Territorium bestand aus 11 Ämtern, von denen zwei rechts des Rheins lagen, nämlich die Ämter Lichtenau und Willstätt, die andern aber im Unterelsaß bzw. der Südpfalz (Amt Lemberg). Es war eine Schöpfung des unterelsässischen Adelsgeschlechts der Lichtenberger, das es verstand, vom 13. bis zum 15. Jahrhundert sich diesen Kleinstaat zu schaffen, dessen Verwaltung aber frühzeitig von der Stammburg in das zentral gelegene Buchsweiler verlegt wurde. Im Jahre 1480 erlosch das Haus Lichtenberg im Mannesstamm (Graf Jacob). Über die weibliche Linie kam die Herrschaft schließlich in die Hände eines Zweiges der Grafen von Hanau. Die neuen Landesherrn nannten sich deshalb Grafen von Hanau-Lichtenberg. Was die Residenzen der Grafen und die Verwaltung anbetrifft, so blieb alles beim alten. KW - Lichtenau 〈Landkreis Rastatt〉 KW - Sexualverhalten KW - Kirchenbuße Y1 - 2000 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-183291 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-18329 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-18329 VL - 80 SP - 335 EP - 358 ER -