TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Schott, Clausdieter T1 - Rechtsfindung und Rechtsbelehrung im deutschen Südwesten JF - Alemannisches Jahrbuch N2 - Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler. Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne. KW - Südwestdeutschland KW - Rechtsgeschichtsschreibung Y1 - 1969 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-192053 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-19205 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-19205 VL - 1966/1967 SP - 186 EP - 200 ER -