TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Diestelkamp, Bernhard T1 - Die Freiburger Gründungsurkunde von 1120 BT - zum Stand der Diskussion JF - Alemannisches Jahrbuch N2 - So ist unbestritten keine Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert. Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6 -und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver Form genannt. KW - Freiburg im Breisgau KW - Urkunde KW - Mittelalter Y1 - 1983 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-189602 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-18960 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-18960 VL - 1979/1980 SP - 1 EP - 20 ER -