TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Faber, Jochen T1 - Schlechte Zeiten für Menschlichkeit und Toleranz in Ludwigsburg BT - wie Menschen in der Stadt ab 1933 in Not gerieten JF - Ludwigsburger Geschichtsblätter N2 - Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945. Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen, indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren, war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft. KW - Ludwigsburg KW - Nationalsozialismus Y1 - 2014 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-201015 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-20101 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-20101 VL - 68 SP - 179 EP - 191 ER -