TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Brüser, Joachim T1 - Herzog Karl Alexander von Württemberg im Konflikt mit den Landständen BT - Absolutismus oder altes Recht? JF - Ludwigsburger Geschichtsblätter N2 - Die Erinnerung an Herzog Karl Alexander von Württemberg (1684–1737) wird heute von zwei Aspekten dominiert: Der eine Aspekt betrifft Joseph Süß Oppenheimer, der andere den katholischen Glauben des Herzogs. So wird Karl Alexander meistens darauf reduziert, der Herzog gewesen zu sein, der Joseph Süß Oppenheimer – Jud Süß – ins Land holte. Dieses Bild wurde nicht erst 1940 durch den Film »Jud Süß« von Veit Harlan oder 1925 durch den gleichnamigen Roman von Lion Feuchtwanger geprägt, sondern entstand bereits unmittelbar nach dem Tod des Herzogs 1737. In dieser Verbindung wird Karl Alexander stets als schwach, vergnügungssüchtig, körperlichen Genüssen zugeneigt und verschwenderisch dargestellt – wie auch von Heinrich George in Veit Harlans Film. In den vorigen Jahrhunderten wurde der katholische Karl Alexander außerdem noch mit einer angeblichen jesuitischen Verschwörung in Zusammenhang gebracht. Ziel dieser Verschwörung soll es gewesen sein, Württemberg wieder katholisch zu machen. Partner des Herzogs in dieser Verschwörung soll der Würzburger Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn gewesen sein. Auch dieses Thema wurde von Feuchtwanger und Harlan aufgegriffen, spielte aber vor allem im Film nur noch eine untergeordnete Rolle. Beide Klischees entsprechen nicht der Wahrheit. Natürlich hat der Herzog Joseph Süß Oppenheimer ins Land geholt und natürlich war er auch mit Schönborn in Würzburg befreundet. Jedoch war er weder der von einem Juden dominierte Herzog noch eine Marionette der Jesuiten. KW - Karl Alexander, Württemberg, Herzog 〈1684-1737〉 KW - Württemberg KW - Landstände KW - Verfassung Y1 - 2012 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-201119 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-20111 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-20111 VL - 66 SP - 33 EP - 47 ER -