TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Piech, Jaroslaw T1 - »... auf dem Hochgericht am Strang nach und nach elendiglich erworgen.« BT - Galgenstandorte im Landkreis Ludwigsburg JF - Ludwigsburger Geschichtsblätter N2 - Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst! KW - Landkreis Ludwigsburg KW - Galgen KW - Richtstätte Y1 - 2006 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-202046 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-20204 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-20204 VL - 60 SP - 21 EP - 37 ER -