TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Molitor, Stephan T1 - Die "Gründungsurkunde" des Klosters Mariental in Steinheim (um 1255) JF - Ludwigsburger Geschichtsblätter N2 - Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als »Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie sie 1255 festgelegt wurde. KW - Kloster Steinheim KW - Landesarchiv Baden-Württemberg. Hauptstaatsarchiv Stuttgart KW - Quelle Y1 - 2000 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-200623 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-20062 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-20062 VL - 54 SP - 7 EP - 10 ER -