TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Huber, Line T1 - Bürgerannahme in der Residenzstadt Mannheim im Jahr des Regierungsantritts des Churfürsten Carl Theodor 1743 JF - Badische Heimat N2 - „Bürger und Bauer scheidet nichts als die Mauer.“ Jacob und Wilhelm Grimm zitieren dieses Sprichwort in ihrem „Deutschen Wörterbuch“. Nach „Meyers Enzyklopädischem Lexikon“ konnte nur der vollberechtigte Bürger städtischen Handel und Gewerbe bestreiten und hatte Anteil am politischen und sozialen Leben der Stadt. Sobald Kurfürst Carl Philipp 1720 seine Residenz von Heidelberg nach Mannheim verlegt, gewinnt die Stadt an Anziehungskraft für unternehmerisches Wirken und das Angebot an Arbeitsplätzen wächst. Als Carl Theodor 1743 die Regierung antritt, wird die Attraktivität des Mannheimer Stadtlebens noch gesteigert. Unter Einsatz von Fleiß und Eigeninitiative erhalten viele Menschen eine Chance für ihr persönliches Fortkommen. Bürger und Stadt gewinnen auf diese Weise gleichermaßen an Wohlstand. Was liegt also näher, als sich um die Aufnahme in die Bürgerschaft der aufblühenden Stadt zu bemühen! KW - Mannheim KW - Stadtverfassung KW - Bürger KW - Bürgerrecht Y1 - 2000 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-212743 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-21274 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-21274 VL - 80 IS - 1 SP - 81 EP - 86 ER -