TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Lehr, Kurt T1 - Zur Geschichte des "Badischen Gendarmerie-Corps" JF - Badische Heimat N2 - „Die stete Sorgfalt für eifrige Handhabung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Inneren des Großherzogthums hat Uns daher bewogen, zu diesem Zwecke ein eigenes bewaffnetes militärisch organisirtes Corps unter der Benennung ,Gendarmerie-Corps‘ zu errichten. " Ein kurzes Zitat aus dem „höchsten Edikt" vom 3. Oktober 1829 über die Gründung der Gendarmerie im Großherzogtum Baden. Die Gründungsurkunde war von Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf von Nellenburg, Graf von Salem, Petershausen und Hanau etc. unterzeichnet. Mit diesem Gesetz erfolgte die Vereinheitlichung vielfältiger polizeilicher Einrichtungen vom Main bis zum Bodensee. Bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war der Schutz vor Rechtsbrechern und Kriegsnöten weitgehend Privatsache. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit versuchten Gemeinden, Grundherrschaften, Bistümer, Klöster, Landvogteien und Reichsstädte u. a. m. innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu garantieren. Die zu diesem Zweck beauftragten und beschäftigten Hatschiere, Büttel, Gerichtsdiener, Landsknechte, Bettelvögte und Nachtwächter stellten im weitesten Sinne das dar, was wir heute unter dem Begriff Polizeivollzugsdienst kennen. KW - Polizei KW - Geschichte KW - Baden. Großherzoglich Badisches Gendarmerie-Corps Y1 - 2001 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-214573 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-21457 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-21457 VL - 81 IS - 2 SP - 330 EP - 339 ER -