TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Gall, Jean-Claude T1 - Der Vogesensandstein BT - Rekonstruktion der Lebenswelt und der Landschaftsbilder zu Beginn des Mittelalters der Erdgeschichte JF - Alemannisches Jahrbuch N2 - Das heutige Landschaftsbild der Vogesen ist das Ergebnis einer langen erdgeschichtlichen Entwicklung. Über dem im Erdaltertum gebildeten und wieder großenteils abgetragenen Sockel, dem Grundgebirge, lagerte sich im Mittelalter der Erdgeschichte, dem Mesozoikum, eine mächtige Abfolge von Sedimenten ab. Sie nahmen zwischen dem damaligen skandinavisch-russischen Nordkontinent und einem im Süden liegenden Meer, der sog. Thetys, einen breiten Raum ein, das sog. germanische Becken. In einem Zeitraum von etwa 40 Millionen Jahren (ca. 240-200 Mill. v.Z.) entstanden hier folgende Schichten: zuerst die klastischen, d.h. aus Trümmern älterer Gesteine bestehenden Ablagerungen des Buntsandsteins unter festländischen und flach-marinen Bedingungen, dann die karbonatreichen marinen Sedimente des Muschelkalks, zuletzt die festländisch (terrestrisch) beeinflußten Bildungen des Keupers. Dieser Dreiteilung der Gesteine entspricht die germanische Trias, eine Einheit der geologischen Gliederung, die vor rund 150 Jahren benannt wurde (v. Alberti 1834). Diese Schichten wurden später zum Teil noch durch die des Jura überdeckt. Erst seit dem Übergang zur Neuzeit der Erde (Tertiär) wurden alle diese Sedimente durch eine infolge der Alpenfaltung ausgelöste Ausgleichsbewegung gehoben und verbogen. Zwischen den so gehobenen Randgebirgen der Vogesen und des Schwarzwalds sank gleichzeitig der Oberrheingraben ein. In der Folgezeit wurden die Deckschichten des Erdmittelalters (Trias und Jura) infolge der exponierten Lage auf den Randgebirgen großenteils wieder abgetragen. KW - Elsass KW - Geologie KW - Paläontologie Y1 - 1991 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-189975 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-18997 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-18997 VL - 1987/1988 SP - 67 EP - 76 ER -