TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Gorka, Cornelius T1 - Vom Waldhüter zum Forstbetriebsbeamten BT - der Forstdienst in den Gemeinden JF - Die Ortenau N2 - An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein. KW - Baden KW - Förster Y1 - 2007 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-181908 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-18190 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-18190 VL - 87 SP - 261 EP - 280 ER -