TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Blank, Ruth T1 - Margaretha Matthiä, Ursula Dorothea Linder, Sabina Scheyhing BT - drei Kupplerinnen in Diensten Herzog Friedrichs v. Württemberg JF - Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde (SWDB) N2 - Fünf Monate, nachdem Herzog Friedrich I. von Württemberg (* 19. 8. 1557) am 29. Januar 1608 gestorben war, erstellten die württembergischen Räte, insbesondere Melchior Jäger von Gärtringen (1544 –1611), [2] ein Gutachten über dessen Konkubinen und Kupplerinnen, die damals in Haft saßen. [3] Mit den sogenannten Ehebrecherinnen gingen die Räte erstaunlich milde um; sie wiesen auf deren Jugend hin und rieten, »die Strafe in Gottes Hand fallen zu lassen«. Bezüglich der sechs verhafteten Kupplerinnen meinten sie, zwei von ihnen seien weniger belastet, nämlich die Schulmeisterin in Freudenstadt und die Ketterlin im Harnischhaus. [4] Strenge Strafen empfahlen sie dagegen bei der Möringerin in Urach, der Lichtkämmerin in Tübingen, der Hausschneiderin zu Heidenheim und der Anna Maria im Harnischhaus. Ihre Haushalte sollten aufgelöst, sie selbst »aus den Augen geräumt« werden. Über Magdalene Möringer habe ich bereits ausführlich berichtet. [5] Anna Maria im Harnischhaus, Ehefrau des Trabanten Hans Jacob Stählin, [6] und die Ketterlin [7] finden sich später nicht mehr in den Akten. Über die drei anderen Kupplerinnen hingegen erfährt man verhältnismäßig viel, da sie, ebenso wie Magdalene Möringer, beim Reichskammergericht (RKG) in Speyer gegen Herzog Johann Friedrich (1582–1628), den Sohn und Nachfolger Herzog Friedrichs, geklagt haben. KW - Friedrich I., Württemberg, Herzog 〈1557-1608〉 KW - Matthiä, Margaretha 〈-1616〉 KW - Linder, Ursula Dorothea 〈1574-1615〉 KW - Scheyhing, Sabina 〈-1632〉 Y1 - 2011 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-219399 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-21939 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-21939 VL - 29 SP - 63 EP - 74 ER -