TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Kremer, Bernd Mathias T1 - Das Ende der Reichskirche und der Klöster BT - die Säkularisation des Jahres 1803 JF - Freiburger Diözesan-Archiv N2 - Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten. KW - Baden KW - Kloster KW - Säkularisation KW - Orden KW - Geschichte KW - Kirchengeschichte Y1 - 2002 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-228883 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-22888 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-22888 VL - 122 SP - 17 EP - 64 ER -