TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Kirchhof, Paul T1 - Der Auftrag der Kirchen und ihre Finanzierung JF - Freiburger Diözesan-Archiv N2 - Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten. KW - Deutschland KW - Katholische Kirche KW - Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg KW - Finanzierung KW - Steuer KW - Kirchensteuer KW - Staat KW - Kirche Y1 - 2001 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-228817 U6 - https://doi.org/10.57962/regionalia-22881 DO - https://doi.org/10.57962/regionalia-22881 VL - 121 SP - 189 EP - 201 ER -