»Verheißungscharakter der Verfassung« (Karl von Rotteck)
- Die Verfassung von 1818 mit dem ersten Landtag von 1819 in Bezug zu setzen, scheint angezeigt, da es beim ersten Landtag doch um die Auslegung der Verfassung durch Regierung und Liberale ging. Sollten Verfassung und Kammern »Hilfsorgane des Staates« sein oder sollte die Regierung im Sinne der Liberalen »Vertragspartner« sein. Gelang es der Kammer die Verfassung »extensiv auszulegen und fortzuentwickeln«? Der erste Landtag von 1819 realisiert den Verheißungscharakter der Verfassung mit dem Beginn parlamentarischer Arbeit. Alle Themen der nächsten drei Jahrzehnte werden auf dem ersten Landtag von Ludwig von Liebenstein angesprochen. Mit dem Gedenken an Liebenstein verweisen wir auch auf den Historiker Franz Schnabel, der vor 90 Jahren eine biografische Studie des Abgeordneten des ersten Landtages geschrieben hat.
Verfasserangaben: | Heinrich HaußGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-17143 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Badische Heimat |
Untertitel (Deutsch): | der erste Landtag vom 22. April 1819 |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2018 |
GND-Schlagwort: | Liebenstein, Ludwig August Friedrich von 〈1781-1824〉; Baden. Landtag |
Jahrgang: | 98 |
Ausgabe / Heft: | 4 |
Erste Seite: | 524 |
Letzte Seite: | 531 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 320 Politik / 320 Politikwissenschaft |
Systematik der Landesbibliographie: | Allgemeine Landeskunde / Biografie |
Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Politische Willensbildung | |
Zeitschriften: | Badische Heimat / 98.2018 / Heft 4 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |