Bürgerannahme in der Residenzstadt Mannheim im Jahr des Regierungsantritts des Churfürsten Carl Theodor 1743
- „Bürger und Bauer scheidet nichts als die Mauer.“ Jacob und Wilhelm Grimm zitieren dieses Sprichwort in ihrem „Deutschen Wörterbuch“. Nach „Meyers Enzyklopädischem Lexikon“ konnte nur der vollberechtigte Bürger städtischen Handel und Gewerbe bestreiten und hatte Anteil am politischen und sozialen Leben der Stadt. Sobald Kurfürst Carl Philipp 1720 seine Residenz von Heidelberg nach Mannheim verlegt, gewinnt die Stadt an Anziehungskraft für unternehmerisches Wirken und das Angebot an Arbeitsplätzen wächst. Als Carl Theodor 1743 die Regierung antritt, wird die Attraktivität des Mannheimer Stadtlebens noch gesteigert. Unter Einsatz von Fleiß und Eigeninitiative erhalten viele Menschen eine Chance für ihr persönliches Fortkommen. Bürger und Stadt gewinnen auf diese Weise gleichermaßen an Wohlstand. Was liegt also näher, als sich um die Aufnahme in die Bürgerschaft der aufblühenden Stadt zu bemühen!
Verfasserangaben: | Line HuberGND |
---|---|
DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-21274 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Badische Heimat |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2000 |
GND-Schlagwort: | Mannheim; Stadtverfassung; Bürger; Bürgerrecht |
Jahrgang: | 80 |
Ausgabe / Heft: | 1 |
Erste Seite: | 81 |
Letzte Seite: | 86 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht |
Systematik der Landesbibliographie: | Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Verfassungsgeschichte |
Zeitschriften: | Badische Heimat / 80.2000 / Heft 1 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |