Evangelische Kirchenordnungen
- Luthers neue Lehre stellte die Voraussetzung für das Aufkommen von evangelischen Kirchenordnungen dar. Das neue Lehrverständnis der Protestanten blieb nicht auf den persönlichen Glauben oder das kirchliche Leben beschränkt, sondern brachte zahlreiche Veränderungen der Rechtsverhältnisse in Kirche und Gesellschaft mit sich. Die Territorien und Städte, die die Reformation einführten, erkannten das seit Jahrhunderten geltende römische Kirchenrecht nicht mehr an. Dieses regelte nicht nur das kirchliche Leben im engeren Sinne, sondern auch weite Teile des gesellschaftlichen Lebens (Ehe, Schule). Hinzu kam, dass die Reformation eine Eigendynamik entfaltete, die nicht nur die bestehende kirchliche, sondern auch die staatliche Ordnung gefährdete, wie es etwa im Bauernkrieg deutlich wurde. Den in vielen Bereichen entstandenen Rechtsunsicherheiten begegneten die evangelischen Obrigkeiten mit Neuregelungen, die unter dem Begriff „Kirchenordnung“ zusammengefasst wurden.
Verfasserangaben: | Sabine Arend |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-20918 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2007 |
GND-Schlagwort: | Evangelische Kirche; Kirchengeschichte; Kirchenordnung |
Jahrgang: | 1 |
Erste Seite: | 199 |
Letzte Seite: | 206 |
DDC-Sachgruppen: | 200 Religion / 200 Religion, Religionsphilosophie / 200 Religion |
200 Religion / 270 Geschichte des Christentums / 270 Geschichte des Christentums, Kirchengeschichte | |
Systematik der Landesbibliographie: | Religion und Weltanschauung / Evangelische Kirche / Allgemeines |
Zeitschriften: | Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte / 1.2007 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |