1888 - Lahrs Beitritt zur Städteordnung
- Im Großherzogtum Baden war es üblich, dass eine Sitzungsperiode des Landtags, Badische Ständeversammlung genannt, feierlich beendet wurde. So geschah es am 26. Juni 1874 für den Zeitraum 1873/74. Um 11.30 Uhr versammelten sich die Mitglieder der beiden Häuser im Sitzungssaal der Zweiten Kammer. Am Portal des Ständehauses empfingen Deputationen der beiden Kammern Großherzog Friedrich I. (1826-1907) in Begleitung der Prinzen des Großherzoglichen Hauses und Allerhöchst Ihrer Flügeladjutanten. Mit mehrfachem Hoch wurden die „königlichen Hoheiten" beim Eintritt in den Saal begrüßt. In seiner Rede führte der Großherzog unter anderem aus: Dankbar erkenne ich das Zustandekommen einer Städteordnung, welche der in den größeren Städten des Landes tatsächlich schon bestehenden Einwohnergemeinde eine rechtliche Organisation gibt, die allen vorhandenen bürgerlichen Kräften freie Bewegung gestattet, zugleich die nöthigen Garantien für die Wahrung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen bietet und geeignet ist, den von so zahlreichen und wichtigen Aufgaben in Anspruch genommenen städtischen Behörden eine erhöhte Leistungsfohigkeit zu sichern. Nach der Rede wurde der Landtag für geschlossen erklärt. Als der Großherzog den Saal verließ, ertönte ein dreimaliges begeistertes Hoch.
Verfasserangaben: | Walter CaroliGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-24077 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Geroldsecker Land |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2020 |
GND-Schlagwort: | Lahr/Schwarzwald; Gemeindeverwaltung; Bürgerrat |
Jahrgang: | 62 |
Erste Seite: | 43 |
Letzte Seite: | 59 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 350 Öffentliche Verwaltung / 350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft |
Systematik der Landesbibliographie: | Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Verwaltung |
Zeitschriften: | Geroldsecker Land / 62.2020 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |