Der Villinger Markt bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts
- In dem Privileg Kaiser Ottos III. vom 29. März 999erhielt Graf Berthold das Recht, die aller höchste Erlaubnis und die Gewalt für seinen Ort Villingen einen öffentlichen Markt mit Münze, Zoll und der gesamten öffentlichen Gerichtsbarkeit abzuhalten und auf Dauer einzurichten. Die Entwicklung Villingens zur Stadt war ohne das vorstehende Marktprivileg undenkbar, denn dieses ermöglichte den Einwohnern die materiellen Voraussetzungen für eine städtische Entwicklung zu schaffen. Der Markt war eine Bedingung für das Entstehen und die Entwicklung des städtischen Handwerkerstandes, des Zunftbürgertums und des Warenaustausches von Stadt und Land.
Verfasserangaben: | Heinrich MaulhardtGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-16689 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Villingen im Wandel der Zeit |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2008 |
GND-Schlagwort: | Villingen im Schwarzwald; Markt |
Jahrgang: | 31 |
Erste Seite: | 107 |
Letzte Seite: | 111 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 380 Handel, Kommunikation, Verkehr / 380 Handel, Kommunikation, Verkehr |
Systematik der Landesbibliographie: | Wirtschaft / Dienstleistungsgewerbe / Handel |
Zeitschriften: | Villingen im Wandel der Zeit [und Vorgänger] / Villingen im Wandel der Zeit [24.2001(2000)- ] / 31.2008 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-NC - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International |