Die Badische Landesverfassung vom 21. März 1919
- Am 9. November 1918 gab Reichskanzler Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II. [1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte auf den Reichstagsabgeordneten Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus. Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine provisorische Landesregierung in Karlsruhe unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung einer neuen Landesverfassung nahm die vorläufige badische Landesregierung zügig in Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende Ausarbeitung der neuen Verfassung sollte durch eine verfassungsgebende badische Nationalversammlung erfolgen, deren Wahl am 22. November 1918 angeordnet und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
Verfasserangaben: | Detlev FischerGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-302 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Badische Heimat |
Untertitel (Deutsch): | zum 90. Jahrestag ihrer Verkündung |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2009 |
GND-Schlagwort: | Baden; Weimarer Republik; Landesverfassung |
Jahrgang: | 89 |
Ausgabe / Heft: | 2 |
Erste Seite: | 238 |
Letzte Seite: | 243 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 350 Öffentliche Verwaltung / 350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft |
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands | |
Systematik der Landesbibliographie: | Landesgeschichte / Geschichte von 1806 bis 1952 / Weimarer Republik |
Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht der Länder von 1806 bis 1952 / Baden | |
Zeitschriften: | Badische Heimat / 89.2009 / Heft 2 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |