Karlsruhe in Baden-Württemberg
- „In der Tat kann nur eine gewissenhaft durchgeführte echte Parität [...] auf die Dauer die Zusammenfassung in einem Land sichern. [...] Es darf nicht der preußische Fehler einer Überzentralisation in kleinem Maßstab in Stuttgart wiederholt werden." Dies ist nicht etwa ein Zitat aus der in unseren Tagen geführten Auseinandersetzung über die Behördenverlagerung in die Landeshauptstadt. Die Feststellung stammt aus einem Schreiben vom 15. Juli 1946 an den Ministerpräsidenten in Stuttgart. Der dies schrieb, war der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und spätere langjährige Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, Hermann Veit. Damals ging es um die Verteilung der Behörden in dem von der US-Militärregierung im September 1945 geschaffenen Land (Nord)Württemberg-(Nord)Baden. Konkreter Anlass für Veits Demarche an den Ministerpräsidenten war die Ansiedlung des Landesrechnungshofes. Veit war äußerst besorgt darüber, dass durch den Verlust der Hauptstadtfunktion und dem damit verbundenen Abzug der zentralen Landesbehörden, Karlsruhe „auf eine dritte oder vierte Städtestufe heruntergedrückt werde." Die Landesregierung gab in Falle des Rechnungshofes nach und machte Karlsruhe zu dessen Sitz, beließ jedoch eine Außenstelle in Stuttgart.
Verfasserangaben: | Manfred Koch |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-21618 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Badische Heimat |
Untertitel (Deutsch): | zur Entwicklung der Stadt nach dem Verlust der Hauptstadtfunktion |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2002 |
GND-Schlagwort: | Karlsruhe; Stadtentwicklung |
Jahrgang: | 82 |
Ausgabe / Heft: | 1 |
Erste Seite: | 76 |
Letzte Seite: | 95 |
DDC-Sachgruppen: | 700 Künste und Unterhaltung / 710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung / 710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung |
Systematik der Landesbibliographie: | Siedlung und Raumerschließung / Siedlungswesen / Städte und Agglomerationen |
Zeitschriften: | Badische Heimat / 82.2002 / Heft 1 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |