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Bürgerliche Frauenbewegung, 100 Jahre Frauenwahlrecht und weibliche Repräsentanz in der Heidelberger Politik

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  • Ende 1918: Kriegsende, Revolution. Friedrich Ebert übernimmt die Regierungsgeschäfte und bildet den Rat der Volksbeauftragten, bestehend aus je drei Vertretern der SPD und der USPD. Der Rat konstituiert sich am 12. November 1918 und verkündet das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts „ist aber nicht der Vorhang über dem ‚Stück mit dem guten Schluß‘ gefallen, es hat vielmehr ein neuer Akt des Dramas begonnen. […] Klafft nicht zwischen Gesetz und Ausführung ein bedenklicher Abgrund?“, so kritisch urteilte Camilla Jellinek bereits 1919. Ihrer Einschätzung würden auch heute noch viele Frauen uneingeschränkt zustimmen.

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Verfasserangaben:Petra NellenGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-24336
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Heidelberg : Jahrbuch zur Geschichte der Stadt
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
GND-Schlagwort:Heidelberg; Baden; Bürgerliche Frauenbewegung; Frauenwahlrecht; Frauenstimmrecht; Frauenemanzipation; Politikerin
Jahrgang:24 (2020)
Erste Seite:71
Letzte Seite:87
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 300 Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie / 305 Soziale Gruppen
300 Sozialwissenschaften / 320 Politik / 320 Politikwissenschaft
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Politische Willensbildung
Bevölkerung und Soziales / Bevölkerung und Sozialstruktur / Soziale Bevölkerungsstruktur
Zeitschriften:Heidelberg / 24.2020
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International