Die Gemeinde Nordrach und das Lebensbornheim „Schwarzwald“
- Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Verfasserangaben: | Dorothee NeumaierGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-20693 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Die Ortenau |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2017 |
GND-Schlagwort: | Lebensborn e.V.. Heim "Schwarzwald" |
Jahrgang: | 97 |
Erste Seite: | 341 |
Letzte Seite: | 370 |
DDC-Sachgruppen: | 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 610 Medizin, Gesundheit / 610 Medizin und Gesundheit |
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands | |
Systematik der Landesbibliographie: | Landesgeschichte / Geschichte von 1806 bis 1952 / Drittes Reich |
Zeitschriften: | Die Ortenau / 97.2017 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International |