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Von der Wiese zum Bunker zur Wiese

  • Mit den Festsetzungen des Versailler Vertrags von 1919 war es Deutschland verboten, links des Rheins sowie in einer Zone, die sich in einer Breite von 50 km auf der rechten Rheinseite erstreckte, Truppen zu stationieren und üben zu lassen. Ferner war es in diesem Bereich verboten, Befestigungen zu unterhalten und zu errichten. Dies führte dazu, dass alle kaiserlichen Befestigungen, die bis 1918 dort entstanden waren, geschleift werden mussten – als Beispiele seien hier die Feste Istein nördlich von Weil am Rhein oder die Festung Köln genannt. Die Trümmer und Reste dieser Befestigungsanlagen sind teilweise bis heute im Gelände erhalten und kehren erst langsam wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung zurück. Doch sie sind nicht Teil dieser Betrachtung unterschiedlicher Wahrnehmungen der einige Jahre später entstandenen Westbefestigungen.

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Verfasserangaben:Friedrich Wein
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18441
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Alemannisches Jahrbuch
Untertitel (Deutsch):unterschiedliche Wahrnehmungen in Bezug auf die Westbefestigungen 1935-2015
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2017
GND-Schlagwort:Oberrheinisches Tiefland; Schwarzwald; Nationalsozialismus; Weltkrieg 〈1939-1945〉; Westwall; Bunker; Baudenkmal; Nutzungsänderung; Naturschutz
Jahrgang:Jahrgang 63/64 (2015/2016)
Erste Seite:101
Letzte Seite:117
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 350 Öffentliche Verwaltung / 355 Militär
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Geschichte von 1806 bis 1952 / Drittes Reich
Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Militär- und Wehrwesen
Zeitschriften:Alemannisches Jahrbuch / 63/64.2015/2016
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International