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"Versicht sein officium in der Kürchen und Schul mit guttem Vleiß"
- Unter Herzog Christoph wurden seit 1550 die bestehenden Stadtschulen des Amtes in Marbach und Großbottwar als Lateinschulen verbessert. Sogenannte »Teutsche Schulen« bestanden im Amt Marbach vor 1559 in Affalterbach, Beilstein, Kleinaspach, Marbach, Murr und Oberstenfeld. Den Unterricht hielt der Mesner. Ein besonderer Lehrer war nur in Marbach und Oberstenfeld angestellt. Die Einrichtung Deutscher Schulen wurde durch die Kirchenordnung 1559 zur Pflicht, wobei die Mesner das Schulmeisteramt übernehmen sollten. Die Schüler waren in drei Gruppen zu unterteilen, von denen die erste Buchstabieren, die zweite das Zusammenfügen der Silben und die dritte zusammenhängendes Lesen und Schreiben lernte. Über die Anfänge der Schule in Rielingshausen ist wenig bekannt. Wahrscheinlich wurde ein geregelter Schulbetrieb erst nach Verabschiedung der eben genannten Kirchenordnung aufgenommen. In den ersten Jahrzehnten war es vielerorts üblich, dass die Schulmeister aus dem Kreis der Dorfeinwohner durch Schultheiß, Gericht und Rat im Beisein und mit Vorwissen des Pfarrers gewählt wurden. Die Bestätigung erfolgte durch den herzoglichen Kirchenrat in Stuttgart.
Verfasserangaben: | Albrecht GühringGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-20087 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Ludwigsburger Geschichtsblätter |
Untertitel (Deutsch): | die Rielingshäuser Schulgeschichte bis 1945 |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2013 |
GND-Schlagwort: | Rielingshausen; Schule; Geschichte |
Jahrgang: | 67 |
Erste Seite: | 15 |
Letzte Seite: | 32 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen / 370 Bildung und Erziehung |
Systematik der Landesbibliographie: | Geistesgeschichte, Bildung, Wissenschaft und Kommunikation / Allgemeinbildendes Schulwesen / Allgemeines |
Zeitschriften: | Ludwigsburger Geschichtsblätter / 67.2013 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International |