»... auf dem Hochgericht am Strang nach und nach elendiglich erworgen.«
- Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst!
Verfasserangaben: | Jaroslaw PiechGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-20204 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Ludwigsburger Geschichtsblätter |
Untertitel (Deutsch): | Galgenstandorte im Landkreis Ludwigsburg |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2006 |
GND-Schlagwort: | Landkreis Ludwigsburg; Galgen; Richtstätte |
Jahrgang: | 60 |
Erste Seite: | 21 |
Letzte Seite: | 37 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände |
Systematik der Landesbibliographie: | Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Gerichtswesen |
Zeitschriften: | Ludwigsburger Geschichtsblätter / 60.2006 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International |