Der Beitrag der Reichenau zum Weltkulturerbe
- In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.
Verfasserangaben: | Wolfgang E. StopfelGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-22886 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Freiburger Diözesan-Archiv |
Untertitel (Deutsch): | Festvortrag anlässlich der Aufnahme der Klosterinsel Reichenau in die UNESCO-Liste des Welterbes, gehalten am 15. August 2001 im Münster St. Maria und Markus |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2001 |
GND-Schlagwort: | Reichenau; Sankt Georg 〈Oberzell, Reichenau〉; Kloster Reichenau; Denkmalpflege; Weltkulturerbe; UNESCO; Sakralbau |
Jahrgang: | 121 |
Erste Seite: | 41 |
Letzte Seite: | 52 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 363 Andere soziale Probleme und Sozialdienste |
700 Künste und Unterhaltung / 720 Architektur / 720 Architektur | |
Systematik der Landesbibliographie: | Sprache, Literatur, Kunst und Kultur / Allgemeines |
Zeitschriften: | Freiburger Diözesan-Archiv / 121.2001 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |