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Baden-Württemberg
- In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen: Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom 5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen. Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet: „Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend. Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“